Betriebswirtschaftliche Beratung

Selbst­ver­ständlich erhalten Sie zusammen mit den Auswer­tungen zur Finanz­buch­haltung betriebs­wirt­schaft­liche Auswer­tungen. Wenn Sie wissen, dass Sie umfang­reichen Bedarf an betriebs­wirt­schaft­licher Beratung haben oder Sie aus anderen Gründen (z.B. im Zusam­menhang mit Darle­hens­auf­nahme für die Geldgeber, für Mitge­sell­schafter o.a.) besondere Anfor­de­rungen an die betriebs­wirt­schaft­lichen Auswer­tungen haben, sprechen wir mit Ihnen ab, welche Anfor­de­rungen an die Finanz­buch­führung zu stellen sind, damit Sie wirklich aussa­ge­fähige Berech­nungen erhalten, die dann als Grundlage für weitere gemeinsame Strate­gie­ge­spräche dienen können. So kann je nach Branche eine Auswertung ohne monat­liche Abgren­zungs- und Bestands­ver­än­de­rungs­bu­chungen wenig aussa­ge­kräftig sein.

Wir sind Ihnen auch bei der Erstellung anderer Berech­nungen, z.B. der Planung von Liqui­dität, Inves­ti­tionen etc. behilflich.