Selbstverständlich erhalten Sie zusammen mit den Auswertungen zur Finanzbuchhaltung betriebswirtschaftliche Auswertungen. Wenn Sie wissen, dass Sie umfangreichen Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung haben oder Sie aus anderen Gründen (z.B. im Zusammenhang mit Darlehensaufnahme für die Geldgeber, für Mitgesellschafter o.a.) besondere Anforderungen an die betriebswirtschaftlichen Auswertungen haben, sprechen wir mit Ihnen ab, welche Anforderungen an die Finanzbuchführung zu stellen sind, damit Sie wirklich aussagefähige Berechnungen erhalten, die dann als Grundlage für weitere gemeinsame Strategiegespräche dienen können. So kann je nach Branche eine Auswertung ohne monatliche Abgrenzungs- und Bestandsveränderungsbuchungen wenig aussagekräftig sein.
Wir sind Ihnen auch bei der Erstellung anderer Berechnungen, z.B. der Planung von Liquidität, Investitionen etc. behilflich.