Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Der Gesell­schafts­vertrag ist das Kernstück einer Gesell­schaft. Bei Kapital­ge­sell­schaften muss der Gesell­schafts­vertrag notariell beurkundet werden, bei Perso­nen­ge­sell­schaften wird er manchmal sogar nur mündlich geschlossen. Durch den Gesell­schaf­ter­vertrag werden Wesen, Tätigkeit und finan­zielle Ausstattung der Gesell­schaft, aber auch in hohem Maße die Bezie­hungen der Gesell­schafter unter­ein­ander geregelt. Da es sich bei der Betei­ligung an einer Gesell­schaft – jeden­falls im Idealfall – um ein langfris­tiges Engagement handelt, sollten diese Regelungen bewusst getroffen und ausge­wogen gestaltet werden. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung für eine Rechtsform und bei der rechts­si­cheren Formu­lierung von Gesellschaftsverträgen.