Der Gesellschaftsvertrag ist das Kernstück einer Gesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden, bei Personengesellschaften wird er manchmal sogar nur mündlich geschlossen. Durch den Gesellschaftervertrag werden Wesen, Tätigkeit und finanzielle Ausstattung der Gesellschaft, aber auch in hohem Maße die Beziehungen der Gesellschafter untereinander geregelt. Da es sich bei der Beteiligung an einer Gesellschaft – jedenfalls im Idealfall – um ein langfristiges Engagement handelt, sollten diese Regelungen bewusst getroffen und ausgewogen gestaltet werden. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung für eine Rechtsform und bei der rechtssicheren Formulierung von Gesellschaftsverträgen.