Umsatzsteuervoranmeldungen

Für viele Unter­nehmen besteht die Pflicht zur Abgabe von Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen – entweder viertel­jährlich oder monatlich. Dabei ist der Begriff des Unter­nehmens weit gefasst. So können auch private Vermieter, die Wohnraum kurzfristig überlassen (z.B. Ferien­woh­nungen), umsatz­steu­er­pflichtig sein. Wir prüfen für Sie, ob Sie verpflichtet sind, Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen abzugeben und kümmern uns um die Erstellung und die Abgabe.

Bei Mandaten, für die wir die Finanz­buch­haltung erledigen, ist die Erstellung der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen automa­tisch in der Leistung inbegriffen.