Bei der Gestaltung des Unternehmertestamentes kommt es insbesondere darauf an, den Erhalt und die Funktionsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Das unternehmerische Vermögen soll in fähige Hände gelangen, und das Unternehmen soll in der Regel unabhängig von eventuellen Erbauseinandersetzungsschwierigkeiten handlungsfähig sein. Dazu ist oftmals eine Verzahnung des Testamentes mit den Statuten des Unternehmens (Satzung, Gesellschaftsvertrag) erforderlich. Wir helfen nicht nur bei der Erstellung des Testamentes, sondern prüfen, ob weitere Schritte (Anpassungen des Gesellschaftsvertrages, Vollmachten für die Erben) erforderlich sind.