Unternehmertestament

Bei der Gestaltung des Unter­neh­mer­te­s­ta­mentes kommt es insbe­sondere darauf an, den Erhalt und die Funkti­ons­fä­higkeit des Unter­nehmens zu gewähr­leisten. Das unter­neh­me­rische Vermögen soll in fähige Hände gelangen, und das Unter­nehmen soll in der Regel unabhängig von eventu­ellen Erbaus­ein­an­der­set­zungs­schwie­rig­keiten handlungs­fähig sein. Dazu ist oftmals eine Verzahnung des Testa­mentes mit den Statuten des Unter­nehmens (Satzung, Gesell­schafts­vertrag) erfor­derlich. Wir helfen nicht nur bei der Erstellung des Testa­mentes, sondern prüfen, ob weitere Schritte (Anpas­sungen des Gesell­schafts­ver­trages, Vollmachten für die Erben) erfor­derlich sind.