Erbschaften und Schenkungen sind dem Finanzamt zu melden. In bestimmten Fällen müssen Sie diese Pflicht selbst erfüllen. Häufig werden dann Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärungen angefordert, insbesondere, wenn Grundstücke übergehen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Erklärungen und beantworten Ihre Fragen rund um Erbschaft und Schenkung.