Erbschaft-/ Schenkungssteuererklärungen

Erbschaften und Schen­kungen sind dem Finanzamt zu melden. In bestimmten Fällen müssen Sie diese Pflicht selbst erfüllen. Häufig werden dann Erbschafts- oder Schen­kungs­steu­er­erklä­rungen angefordert, insbe­sondere, wenn Grund­stücke übergehen. Wir unter­stützen Sie bei der Erstellung der Erklä­rungen und beant­worten Ihre Fragen rund um Erbschaft und Schenkung.