Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Wenn Strei­tig­keiten aus Vertrags­ver­hält­nissen entstehen, ist das ein Ärgernis für Unter­nehmen und für Privatpersonen. 

Oft reicht eine außer­ge­richt­liche Mahnung, um einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Gläubiger einen sog. Titel erlangen, um gegen den Schuldner vorgehen zu können. Das kann beispiels­weise ein gericht­liches Urteil sein, aber auch ein Vollstre­ckungs­titel. Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken der Rechts­ver­folgung, stehen Ihnen bei der Geltend­ma­chung von Forde­rungen zur Seite und unter­stützen Sie, falls gewünscht, dabei, eine außer­ge­richt­liche Lösung zu finden.

Selbst­ver­ständlich übernehmen wir auch die Abwehr gegen ohne Rechts­grund gegen Sie geltend gemachte Forderungen.