Wenn Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen entstehen, ist das ein Ärgernis für Unternehmen und für Privatpersonen.
Oft reicht eine außergerichtliche Mahnung, um einen säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Gläubiger einen sog. Titel erlangen, um gegen den Schuldner vorgehen zu können. Das kann beispielsweise ein gerichtliches Urteil sein, aber auch ein Vollstreckungstitel. Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken der Rechtsverfolgung, stehen Ihnen bei der Geltendmachung von Forderungen zur Seite und unterstützen Sie, falls gewünscht, dabei, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Abwehr gegen ohne Rechtsgrund gegen Sie geltend gemachte Forderungen.