Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Der Wunsch, “mit warmen Händen zu geben“, kann viele Gründe haben. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können steuer­liche Freibe­träge genutzt werden, der Schen­kende kann gezielt auf die Wünsche und auch Quali­fi­ka­tionen der Vermö­gens­nach­folger eingehen (z.B. bei der Unter­neh­mens­nach­folge), es können streit­an­fällige Erben­ge­mein­schaften vermieden werden etc. Eine Schenkung zu Lebzeiten birgt aber auch Risiken. Gesetz­liche Formerfor­der­nisse müssen ebenso bedacht werden wie erbrecht­liche Konse­quenzen und auch die finan­zielle Absicherung des Schen­kenden, z.B. durch Nießbrauchs­vor­behalt, Rücküber­tra­gungs­rechte, Leibren­ten­zahlung, dauernde Last etc. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Übertragung Ihres Vermögens, die Ihren Wünschen und Vorstel­lungen gerecht wird.