Der Wunsch, “mit warmen Händen zu geben“, kann viele Gründe haben. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können steuerliche Freibeträge genutzt werden, der Schenkende kann gezielt auf die Wünsche und auch Qualifikationen der Vermögensnachfolger eingehen (z.B. bei der Unternehmensnachfolge), es können streitanfällige Erbengemeinschaften vermieden werden etc. Eine Schenkung zu Lebzeiten birgt aber auch Risiken. Gesetzliche Formerfordernisse müssen ebenso bedacht werden wie erbrechtliche Konsequenzen und auch die finanzielle Absicherung des Schenkenden, z.B. durch Nießbrauchsvorbehalt, Rückübertragungsrechte, Leibrentenzahlung, dauernde Last etc. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie zur Übertragung Ihres Vermögens, die Ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht wird.