Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Sorgen Sie recht­zeitig  vor, damit Sie im Notfall von einer Vertrau­ens­person vertreten werden!

Wenn eine volljährige Person aus gesund­heit­lichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, die eigenen Angele­gen­heiten zu regeln, so wird gerichtlich ein Betreuer bestellt – wenn nicht vorher eine sogenannte Vorsor­ge­voll­macht erteilt wurde. Mit einer solchen Vollmacht versetzen Sie von Ihnen bestimmte Vertrau­ens­per­sonen in die Lage, sich um Ihre Angele­gen­heiten zu kümmern – und vermieden so Kosten und Bürokratie.

Im Rahmen einer Patien­ten­ver­fügung können Sie regeln, ob, wie lange und welche lebens­er­hal­tenden Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen.