Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Sie im Notfall von einer Vertrauensperson vertreten werden!
Wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, so wird gerichtlich ein Betreuer bestellt – wenn nicht vorher eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Mit einer solchen Vollmacht versetzen Sie von Ihnen bestimmte Vertrauenspersonen in die Lage, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern – und vermieden so Kosten und Bürokratie.
Im Rahmen einer Patientenverfügung können Sie regeln, ob, wie lange und welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen.